Welche Zusatzklauseln können vereinbart werden?

Die Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedlich umfangreiche Deckungskonzepte an, bei denen entweder einzelne Bereiche ausgeschlossen werden oder mit denen man den Versicherungsschutz über die Standardbedingungen hinaus erweitert. Oft ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten vereinbart.

Erweiterungen rund um Schäden durch Feuer

Häufige Zusatzvereinbarungen im Bereich der Feuerversicherung sind zum Beispiel die Schadensdeckung bei Überspannungsschäden, die nicht direkt durch einen Blitz entstehen, sondern indirekt dadurch, dass der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt.

Auch Kaminbrandschäden können extra versichert werden.

Erweiterungen rund um Schäden durch Leitungswasser

Hier kann man auch Heizsysteme wie Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen einbeziehen, was bedeutet, dass nicht nur Schäden durch austretendes Wasser, sondern auch durch andere Flüssigkeiten, wie Sole und Öle mitversichert sind.

Auch Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten lassen sich versichern, dazu zum Beispiel auch Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes, indem der Wasseraustritt aus den Regenfallrohren mit demjenigen von Leitungswasser gleichgesetzt wird.

Häufig werden auch Schäden aus wetterbedingtem Rückstau versichert, allerdings nur, wenn ein leistungsfähiges Rückstauventil vorhanden ist.

Auch der Wasserverlust durch einen unentdeckten Rohrbruch kann versichert werden.

Erweiterungen rund um Schäden durch Sturm

Die Aufräumungskosten für Bäume können auch dann versichert werden, wenn der Sturm die Bäume nur auf das Grundstück, nicht aber auf die versicherten Gebäude geworfen hat. Oft beschränkt sich diese Kostenübernahme nur auf entwurzelte Bäume.

Allgemeine Erweiterungen rund um ein Wohngebäude

Im Allgemeinen zählen Gebäude, die zu mehr als 50 Prozent von Büros oder Praxen genutzt werden, nicht als Wohngebäude. Trotzdem bieten manche Versicherer an, auch solche gewerblich genutzten Gebäude genau wie Wohngebäude zu versichern. Das hat viele Vorteile, vor allem dann, wenn ein schadensbedingter Mietausfall mitversichert ist.

Miet- oder Nutzungsausfall

Viele Versicherungen erhöhen mit Zusatzklauseln den Zeitraum für einen Miet- oder Nutzungsausfall von 12 Monaten auf bis zu 24 Monate. Auch wird teilweise die Entschädigung von Mietverlust für gewerblich genutzte Räume angeboten. Es ist zum Beispiel möglich, die Übernahme von Kosten für ein Hotel zu vereinbaren, wenn das Haus durch einen Versicherungsfall für den Hausbesitzer nicht mehr nutzbar ist.

Gebäudebeschädigung oder Vandalismus

Bei entsprechenden Klauseln werden im Falle eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs die Kosten für Beschädigungen an Fenstern, Türen oder Rollläden erstattet. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsschutz für den Fall an, dass ein Haus mutwillig beschädigt oder mit Graffitis bemalt wurde.

Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Kosten

Man kann durch entsprechende Klauseln die Begrenzung der Entschädigung für die Folgekosten eines Schadens erhöhen.

Elementarschäden

Bis zu einem gewissen Grad lassen sich auch Schäden, die durch Naturkatastrophen entstehen, versichern, jedoch meistens nur mit einer hohen Selbstbeteiligung und auch nur dann, wenn die zu versichernden Gebäude in den letzten Jahren frei von solchen Schäden waren.

  • Wohngebaeudeversicherung
  • In welchen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
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