In welchen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Wie in jeder anderen Versicherung auch, zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Auch Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder einen Reaktorunfall entstehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Im Weiteren nicht versichert sind Brandschäden durch Nutzfeuer oder Wärme, sowie Kurzschluss- und Überspannungsschäden.

Wasserschäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdrutsch, Sturmflut, Hochwasser oder Lawinen entstehen, sind nicht versichert, ebenso wenig wie Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser oder solche Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen entstehen. Außerdem sind auch Wasserschäden, die durch wetterbedingten Rückstau entstehen, in der Regel nicht versichert.

  • Wohngebaeudeversicherung
  • In welchen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
  • Welche Zusatzklauseln können vereinbart werden?