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Die WohngebäudeversicherungAllgemeines zur WohngebäudeversicherungEine Wohngebäudeversicherung versichert ein Wohngebäude gegen Schäden, die durch Brand, Sturm oder Leitungswasser entstehen, mit dem Zweck, dass ein geschädigtes Gebäude wieder aufgebaut oder saniert werden kann. Man spricht von einer „verbundenen“ Wohngebäudeversicherung, wenn alle Schadensarten in einer Versicherung zusammengefasst werden.Da statistisch gesehen jährlich etwa ein Sechstel aller Wohngebäude von entsprechenden Schäden betroffen sind, übernehmen die meisten Banken nur dann die Finanzierung für den Kauf oder Neubau eines Hauses, wenn gleichzeitig eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Bis 1994 hatte jeder Hausbesitzer die Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Inzwischen bleibt es jedem selbst überlassen, ob er sein Haus versichern will. Was genau versichert die Wohngebäudeversicherung? Die Wohngebäudeversicherung versichert genau die im Vertrag aufgeführten Wohngebäude, Nebengebäude und Garagen. Darüber hinaus sind auch eingebaute Gegenstände versichert, die extra für dieses Haus angefertigt wurden, wie zum Beispiel eine Einbauküche. Wertsachen und bewegliche Möbel oder auch von einem Mieter nachträglich eingebaute Dinge sind in der Regel nicht versichert. Hier muss eine Hausratsversicherung das Risiko abdecken. Die verbundene Wohngebäudeversicherung springt ein bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion, durch Sturm und Hagel, und durch Leistungswasser, Rohrbruch und Frost entstehen. Dabei übernimmt sie auch die Kosten für Aufräum- oder Abbrucharbeiten, für Dinge aus dem Haus, die zu Schaden kommen, weil man sie in Sicherheit bringen will und für Aufwendungen, die durch Schadensabwendungsmaßnahmen entstehen, letzteres auch dann, wenn diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Sollte ein Wohngebäude vollständig zerstört werden, dann kommt zum Tragen, dass das Haus nicht unterversichert ist. Zur Absicherung dieses Falles gibt es die Versicherung zum „gleitenden Neuwert“. Der entsprechende Wert wird dann jährlich neu angepasst, damit man im Totalschadensfall in jedem Fall ein Haus gleicher Qualität erhält, selbst wenn die Baupreise inzwischen erheblich gestiegen sein sollten. Auch wenn der Wert eines Wohngebäudes durch Um- oder Anbauten in die Höhe gestiegen ist, sollte man das der Versicherung melden, damit die Versicherungssumme angepasst werden kann. Wann springt die Wohngebäudeversicherung ein?Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht nur für die unmittelbar durch ein Ereignis wie Brand, Sturm oder Rohrbruch verursachten Schäden, sondern ebenso für solche Schäden, die als unmittelbare Folge des jeweiligen Ereignisses auftreten. Das sind bei einem Brand auch die Beschädigungen durch Löschwasser, bei einem Sturm auch Schäden durch Regenwasser, das durch ein vom Sturm abgedecktes Dach eindringen konnte.Die jeweiligen Einzelheiten und den genauen Umfang der Versicherung regelt der jeweilige Vertrag. Feuerschaden:Der Versicherungsschutz besteht hier bei Brand, Blitzschlag, einer Explosion und auch im Falle eines Anpralls oder Absturzes von bemannten Flugkörpern. Leitungswasserschaden:Hier geht es um Schäden am Gebäude, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser entstehen, zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder durch Schäden an der Heizungsanlage. Die Versicherung übernimmt dann auch die Reparaturkosten, die an den entsprechenden Anlagen nötig sind, ebenso wie Kosten, die zum Beispiel durch aufgequollenes Parket oder abgelöste Tapeten entstehen. Sturm- und Hagelschaden:Sturmschäden werden übernommen, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 hat. Dabei geht es sowohl um Schäden, die durch den Sturm selbst entstehen, wie zum Beispiel herausgerissene Dachziegel, als auch um Schäden, die zum Beispiel dadurch entstehen, dass ein vom Sturm umgerissener Baum oder einzelne Äste auf das Gebäude fallen. Ein Hagelschaden wird unabhängig von einem Sturmschaden betrachtet und ist auch dann versichert, wenn es nicht gleichzeitig stürmt. Kann ein Wohngebäude aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr vermietet werden, dann übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Mietausfall, ohne Zusatzklauseln meistens für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zum im Vertrag benannten Zeitpunkt, vorausgesetzt der erste Beitrag wird wie vereinbart gezahlt. Dann besteht der Versicherungsschutz für die vertraglich festgelegte Dauer.
Partner: Riester Rente |
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zum im Vertrag benannten Zeitpunkt, vorausgesetzt der erste Beitrag wird wie vereinbart gezahlt. Dann besteht der Versicherungsschutz für die vertraglich festgelegte Dauer. |